Gründungszuschuss

Bekommen Sie Arbeitslosengeld I und wollen sich selbstständig machen, können Sie zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss beantragen bzw. erhalten. Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung, die von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird.

Unter FAQ (6.) finden Sie Näheres zu diesem Förderprogramm.

Agentur für Arbeit Göttingen

» Ansprechpartner und weitere Informationen