Öffentliche Fördermittel
Eine Reihe von Förderinstrumenten - auf EU-, Bundes-, Landes- oder Kommunalebene - stehen Gründungswilligen zur Verfügung. Es lassen sich Förderinstrumente in Zuschussform (keine Rückzahlung erforderlich) und zinssubventionierten Programmen in Darlehensform (Rückzahlung erforderlich) unterscheiden. Z. B. werden Gründungen aus dem ALG I- bzw. ALG II-Leistungsbezug unter bestimmten Bedingungen gefördert.
Gegenstand der Förderung können Seminare (Qualifizierung), Beratung, fachgutachterliche Stellungnahmen, Übernahme von Investitionskosten, usw. sein. Da die Förderlandschaft sehr komplex ist und die Förderberechtigung personen- bzw. vorhabensspezifisch zu prüfen ist, ist ein Gespräch mit Ihrem persönlichen Berater/ihrer Beraterin ratsam.