Außenwirtschaft

Der Begriff "Außenwirtschaft" umschreibt sämtliche wirtschaftlichen Beziehungen einer nationalen Wirtschaftseinheit zu anderen Staaten. Das Außenwirtschaftsrecht regelt insofern umfassend den Wirtschaftsverkehr unter besonderer Berücksichtigung der eigenen handels-, wirtschafts-, sicherheits- und außenpolitischen Belange.

Sollten Sie im Rahmen Ihrer Selbständigkeit Geschäftsbeziehungen in andere Staaten unterhalten, gilt es, eine Reihe steuerrechtlicher und zollrechtlicher Aspekte zu beachten.

IHK Hannover, Geschäftstelle Göttingen

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